Öko-Saatgut 2010
Nach der EG-Verordnung 2092/91 ist für alle Öko-Landwirte die Verwendung von ökologisch erzeugtem Saat- und Pflanzgut vorgeschrieben.
Nur wenn ökologisch erzeugtes Saat- bzw. Pflanzgut nicht in ausreichendem Maße verfügbar ist, können Öko-Landwirte konventionell erzeugtes, ungebeiztes Saat- oder Pflanzgut verwenden. Sie benötigen dafür jedoch eine Ausnahmegenehmigung ihrer Kontrollstelle.